Unfallverhütungsvorschrift

 

UVV-Prüfung

Hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bieten wir Ihnen die UVV-Prüfung Ihrer Fahrzeuge an.

Bei der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 § 57 Abs.1 werden folgende Punkte geprüft:

 

 

Verkehrssicherheit

  • Elektrische und Lichttechnische Einrichtungen
  • Bereifung
  • Betriebssicherheit des Basisfahrzeugs

Arbeitssicherheit

  • Betriebsanleitungen OEM und Nachrüster
  • Warndreieck, Warnwesten 1 pro Sitz
  • Verbandskasten, Feuerlöscher (mit Ablaufdatum)
  • Vorhandensein von Material zur Ladungssicherung (Spangurte, Netze)

Bei der Prüfung nach DGUV Regel 115-001 (Sicherheitsregeln für Geldtransporter) werden folgende Punkte geprüft:

  • Bedienungsanleitung Aufbauhersteller
  • Ein-, Auf- und Ausstiege
  • Heizung-/ Lüftungseinrichtungen
  • Türen, Luken, Notöffnungen
  • Einrichtungen zur Umfeldbeobachtung
  • Funk- und Alarmeinrichtungen
  • Dachkennzeichnungen
  • Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung (Spanngurte, Netze)

 

 

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In unserer Werkstatt steht Ihnen ein geschultes Spezialistenteam mit jahrelanger Erfahrung zur Seite.